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Allgemeine Geschäftsbedigungen
1. Allgemeines
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen („AGB“) legen die Regeln für die vertragliche Beziehung zwischen der VASA MOBILITY GmbH und ihren Kunden fest.
1.2.
Der Vertrag umfasst die Vermietung von Fahrzeugen sowie die Erbringung dazugehöriger Zusatzleistungen durch VASA MOBILITY gegen Entgelt.
1.3.
Diese AGB gelten, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Anderslautende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VASA MOBILITY stimmt ausdrücklich zu. Für nicht geregelte Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, und die AGB des Kunden finden keine Anwendung.
2. Leistungen von VASA MOBILITY
2.1.
VASA MOBILITY stellt dem Kunden ein Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bereit.
Dies umfasst unter anderem:
-
Übergabe eines angemeldeten und versicherten Fahrzeugs (Haftpflicht- und Vollkaskoschutz gemäß individueller Absprache),
-
Übernahme von Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen,
-
Bereitstellung von Reifen je nach Saison sowie der im Angebot enthaltenen Kilometerleistung.
2.2.
Betriebsstoffe (z. B. Kraftstoff, Motoröl) sowie Vorteile und Kosten für Verkehrsverstöße trägt der Kunde. Die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs, einschließlich regelmäßiger Kontrolle von Betriebsstoffen und Reifendruck, liegt in der Verantwortung des Kunden. Bei unsachgemäßer Nutzung haftet der Kunde für entstehende Schäden oder Kosten.
2.3.
Zusatzleistungen wie Extra-Kilometer, Kindersitze oder Abholservices können nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis hinzugebucht werden.
2.4.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Vertrag.
2.5.
Eine Kaution ist vor Vertragsbeginn zu entrichten. Diese dienen zur Absicherung möglicher Ansprüche und werden nach Fahrzeugrückgabe erstattet, sofern keine zusätzlichen Kosten angefallen sind.
3. Kundenkreis
3.1.
Die Vermietung erfolgt an Privat- und Geschäftskunden mit Wohn- oder Firmensitz in Deutschland.
3.2.
VASA MOBILITY kann den Vertragsabschluss von einer Bonitätsprüfung abhängig machen.
3.3.
Vor der Übergabe des Fahrzeugs ist eine Identitäts- und Führerscheinprüfung durchzuführen.
4. Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs
4.1.
Fahrzeuge dürfen nur von Personen genutzt werden, die im Vertrag als berechtigte Fahrer angegeben sind, mindestens 23 Jahre alt sind und seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
4.2.
Nutzungsberechtigte Fahrer dürfen das Fahrzeug an Verwandte ersten Grades oder Ehe-/Lebenspartner weitergeben, sofern diese die genannten Voraussetzungen erfüllen und denselben Wohnsitz haben. Weitere Dritte dürfen das Fahrzeug nur mit schriftlicher Zustimmung von VASA MOBILITY nutzen.
4.3.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrberechtigung sofort. Der Kunde muss VASA MOBILITY umgehend darüber informieren.
4.4.
Der Kunde haftet für Verstöße oder Schäden durch berechtigte Fahrer oder andere Nutzer wie für eigene Verschulden.
5. Nutzung des Fahrzeugs
5.1.
Das Fahrzeug ist pfleglich und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Unzulässige Nutzungen, wie z. B. für Autorennen, Straftaten oder gewerbliche Personenbeförderung, sind untersagt.
5.2.
Das Fahrzeug darf nicht mit unzureichenden Betriebsstoffen oder Reifendruck genutzt werden.
5.3.
Das Rauchen im Fahrzeug sowie das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sind verboten.
5.4.
Das Fahrzeug darf nur in den im Vertrag angegebenen Ländern genutzt werden. Eine Nutzung in anderen Ländern erfordert die vorherige Zustimmung von VASA MOBILITY.
5.5.
Reifen müssen den Witterungsbedingungen entsprechen. Änderungen am Fahrzeug sind nicht gestattet, außer im Rahmen eines notwendigen Reifenwechsels.
6. Gebühren und Zahlung
6.1.
Die Gebühren sind in der Buchungsübersicht festgelegt.
6.2.
Monatliche Zahlungen sind im Voraus fällig.
6.3.
Überschreitet der Kunde den vereinbarten Kilometer, wird dieser gesondert abgerechnet.
6.4.
Die Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschrift. Rücklastschriften verursachen eine Bearbeitungsgebühr von 20 €.
7. Übergabe des Fahrzeugs
7.1.
Das Fahrzeug wird am vereinbarten Termin und Ort übergeben. Beim Verzug seitens VASA MOBILITY gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.2.
VASA MOBILITY ist von der Lieferpflicht entbunden, falls der Lieferant nicht rechtzeitig liefert und dies nicht zu vertreten ist. Vorauszahlungen werden in diesem Fall erstattet.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
8.1.
Das Fahrzeug ist im Zustand der Übergabe und fristgerecht zurückzugeben.
8.2.
Kosten durch verspätete Rückgabe trägt der Kunde.
8.3.
Der Kunde hat die Möglichkeit, das Fahrzeug gegen eine von VASA MOBILITY festgelegte Abholgebühr an einem vorher vereinbarten Ort innerhalb Deutschlands abholen zu lassen.
8.4.
Der Kunde ist verpflichtet, das Mietfahrzeug sowie sämtliche überlassenen Unterlagen und Gegenstände beim Mietenden in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie ihm übergeben wurden.
8.5.
Wird das Mietfahrzeug nicht fristgerecht am vereinbarten Rückgabeort zurückgegeben, berechnet VASA MOBILITY dem Kunden für jeden zusätzlichen Tag 1/30 der vereinbarten Monatsgebühr sowie eventuell entstehende Kosten aufgrund der verspäteten Rückgabe. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verzögerung nicht vertreten hat.
9. Zustand und Schäden bei Rückgabe
9.1.
Der Kunde hat sichergestellt, dass das Mietfahrzeug bei der Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Dies umfasst ua die vollständige Rückgabe von Zubehör, Unterlagen, Fahrzeugschlüsseln sowie eine Reinigung des Fahrzeugs innen und außen. Der Zustand muss der vertraglich vereinbarten Nutzung entsprechen.
9.2.
Falls das Fahrzeug bei Rückgabe nicht gereinigt oder in einem mangelhaften Zustand ist, trägt der Kunde die daraus resultierenden Reinigungskosten oder Mehraufwände.
9.3.
Die Rücknahme erfolgt durch einen geschulten Mitarbeiter von VASA MOBILITY oder einen beauftragten Dritten. Schäden oder Minderwerte, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden durch einen unabhängigen Gutachter dokumentiert. Der Kunde ist verpflichtet, den daraus entstehenden Wertverlust oder Schaden zu ersetzen.
10. Fahrzeugwechsel
10.1.
VASA MOBILITY behält sich das Recht vor, das überlassene Fahrzeug gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, beispielsweise bei Rückgabe an den Hersteller oder Verkauf des Fahrzeugs. Der Kunde wird spätestens zwei Wochen im Voraus informiert, und Termin sowie Ort des Austauschs werden einvernehmlich festgelegt. Es werden mehrere Fahrzeuge mit vergleichbaren oder besseren Eigenschaften zur Auswahl gestellt.
10.2.
Für den Fahrzeugtausch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.
10.3.
Sollte kein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug verfügbar sein und keine Einigung auf ein Alternativfahrzeug erzielt werden, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
11. Gewährleistung und Reparaturen
11.1.
Mit Ausnahme von Ziffer 12 übernimmt VASA MOBILITY keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel am Mietfahrzeug oder anderen überlassenen Gegenständen.
11.2.
Notwendige Wartungsarbeiten, Reparaturen und Instandhaltungen erfolgen ausschließlich durch VASA MOBILITY oder deren beauftragte Fachbetriebe. VASA MOBILITY stellt sicher, dass dem Kunden ein geeigneter Betrieb in der Nähe sowie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, in zumutbarem Umfang bei der Durchführung der Arbeiten mitzuwirken. Ersatzmobilität wird bei Wartungs- oder Garantiefällen nicht gestellt; Dies obliegt der jeweiligen Werkstatt oder dem Fahrzeughersteller.
Im Falle von Unfallschäden wird dem Kunden durch VASA MOBILITY oder einen beauftragten Dienstleister ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt. Dies kann einer niedrigeren Fahrzeugklasse angehören. Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Kunde sein ursprüngliches Fahrzeug zurück.
11.3.
VASA MOBILITY trägt die Kosten für Reparaturen, die auf Mängel zurückzuführen sind, die VASA MOBILITY zu vertreten hat. Kosten für Reparaturen durch Verschleiß oder durch den Kunden verursachte Schäden sind vom Kunden zu übernehmen.
12. Haftung von VASA MOBILITY
12.1.
VASA MOBILITY haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für wesentliche Vertragspflichten ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
12.2.
VASA MOBILITY ist von der Leistungspflicht befreit, wenn diese durch höhere Gewalt (z. B. Krieg, Sabotage) unmöglich wird. In solchen Fällen fällt auch die Zahlungspflicht des Kunden an. Dauert die Leistungsstörung länger als sechs Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
12.3.
VASA MOBILITY übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände, die Kunden im Mietfahrzeug zurücklassen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens VASA MOBILITY, ihrem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vor.
13. Haftung des Kunden
13.1.
Im Falle von Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Vertragsverstößen haftet der Kunde gemäß den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
13.2.
Die normale Nutzung des Fahrzeugs unterliegt nicht der Haftung des Kunden.
13.3.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie andere gesetzliche Regelungen. Er hat VASA MOBILITY von allen damit verbundenen Bußgeldern, Gebühren oder Kosten freizustellen, die von Behörden oder anderen Stellen erhoben werden. Für die Bearbeitung von Anfragen, die im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen während der Mietzeit an VASA MOBILITY gerichtet werden, wird eine Pauschale von 20,00 € inkl. MwSt. erhoben. MwSt. pro Vorgang erhoben. Der Kunde kann nachweisen, dass VASA MOBILITY ein geringerer Aufwand entstanden ist.
13.4.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig anzufallen und vollständig zu begleichen. Er stellt VASA MOBILITY von sämtlichen durch ihn oder Dritten verursachten Personen frei.
13.5.
Der Kunde hat sichergestellt, dass Dritte, denen das Fahrzeug überlassen wird, die Regelungen, Verpflichtungen und Einschränkungen dieser AGB einhalten.
14. Schadensfall
14.1.
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildunfall oder anderen Schäden am Mietfahrzeug ist der Kunde – oder der Fahrer, falls das Fahrzeug nicht vom Kunden genutzt wurde – verpflichtet, den Vorfall unverzüglich VASA MOBILITY zu melden. Eine Schadenshotline steht hierfür rund um die Uhr zur Verfügung.
14.2.
Der Kunde oder Fahrer muss im Schadensfall die Polizei umgehend benachrichtigen.
14.3.
Der Kunde oder Fahrer ist verpflichtet, zur Aufklärung des Schadens und zur Minimierung des Schadensumfangs alles Zumutbare dem Unternehmen zuzumuten. Dazu gehören insbesondere:
-
Nichtverlassen des Unfallorts ohne gesetzlich vorgeschriebene Feststellungen,
-
Kein Eingeständnis von Schuld,
-
Vollständige und wahrheitsgemäße Antworten auf Fragen von VASA MOBILITY,
-
Vorlage angeforderter Nachweise, soweit zumutbar,
-
Befolgung der Anweisungen von VASA MOBILITY, die der Schadensminderung dienen,
-
Ermöglichung von Untersuchungen durch VASA MOBILITY oder deren Versicherer, soweit dies zumutbar ist.
14.4.
Verletzt der Kunde oder Fahrer vorsätzlich eine der oben genannten Pflichten, entfällt der Versicherungsschutz entsprechend den Versicherungsbedingungen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherungsschutzanteil gekürzt werden, abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit.
14.5.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn der Kunde nachweist, dass die Pflichtverletzung den Schaden oder die Feststellung des Versicherungsfalls nicht beeinflusst hat, es sei denn, die Verletzung sei arglistig erfolgt.
14.6.
Reparaturen werden durch VASA MOBILITY oder einen beauftragten Fachbetrieb durchgeführt. Die versicherungstechnische Abwicklung übernimmt VASA MOBILITY.
15. Aufrechnung, Rückgaberecht, Übertragung
15.1.
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Klagen gegenüber VASA MOBILITY ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, es sei denn, die Klagen stehen in unmittelbarem Zusammenhang.
15.2.
VASA MOBILITY kann Dritte mit der Erbringung einzelner oder aller Leistungen aus diesem Vertrag beauftragen.
15.3.
VASA MOBILITY ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzuwehren und den Kunden zur Zahlung an den Dritten aufzufordern.
16. Zusätzliche Verpflichtungen
16.1.
Falls VASA MOBILITY Hinweise auf eine unsachgemäße Nutzung des Mietfahrzeugs hat, wie etwa Beschädigungen, ist der Kunde verpflichtet, VASA MOBILITY auf Anfrage die Besichtigung des Fahrzeugs während der regulären Geschäftszeiten zu ermöglichen. Hierzu hat der Kunde auf Verlangen den aktuellen Standort des Mietfahrzeugs mitzuteilen.
16.2.
Liegen Hinweise vor, dass das Fahrzeug entgegen den Bestimmungen von Abschnitt 4 durch unbefugte Personen genutzt wird, oder dies zur Klärung von Verkehrsverstößen notwendig ist (insbesondere gemäß Abschnitt 13.3), ist der Kunde verpflichtet, auf Anfrage von VASA MOBILITY Auskunft darüber zu geben, Wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt geführt hat.
16.3.
Der Kunde hat Änderungen seiner persönlichen oder geschäftlichen Daten (wie Name, Adresse, Bankverbindung) sowie eine erhebliche Verschlechterung seiner finanziellen Situation oder ähnliches, die seine Fähigkeit zur Vertragserfüllung gefährden könnte, unverzüglich an VASA MOBILITY zu melden.
16.4.
Im Falle einer drohenden oder bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckung gegen das Mietfahrzeug muss der Kunde VASA MOBILITY unverzüglich darüber informieren.
17. Mietdauer, Vertragsende und Kündigung
17.1.
Die Mietdauer ist im Bestellformular festgelegt und wird als feste Laufzeit vereinbart. Der Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
17.2.
Eine ordnungsgemäße Kündigung des Mietvertrags ist ausgeschlossen.
17.3.
Beide Parteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos in Textform kündigen. Gründe, die eine solche Kündigung durch VASA MOBILITY rechtfertigen, sind insbesondere:
-
Der Kunde hat bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
-
VASA MOBILITY erhält das Mietfahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig vom Lieferanten, es sei denn, dies ist von VASA MOBILITY zu vertreten oder es wurde ein Beschaffungsrisiko übernommen.
-
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern sich so wesentlich, dass der Vertrag unter diesen Bedingungen nicht geschlossen worden wäre.
-
Der Kunde ist mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Raten oder einem erheblichen Teil davon im Verzug.
-
Der Kunde ist über einen Zeitraum von mehr als einem Monat mit einer Monatsmiete im Rückstand.
-
Der Kunde oder ein berechtigter Fahrer gefährdet das Fahrzeug durch mangelnde Sorgfalt oder überlässt es Dritten unbefugt.
-
Nach einem Versicherungsfall zahlt der Kunde die Selbstbeteiligung trotz zweifacher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist.
-
Die Fortsetzung des Vertrags ist für VASA MOBILITY aufgrund wiederholter Schäden, die der Kunde zu verantworten hat, unzumutbar, insbesondere bei Schäden ab 5.000 €.
17.4.
Mit der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden und aller berechtigten Fahrer. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sowie alle Dokumente und Gegenstände gemäß Abschnitt 8 unverzüglich zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf VASA MOBILITY das Fahrzeug auf dessen Kosten zurückholen und Ersatz für fehlende Schlüssel oder Dokumente beschaffen.
17.5.
Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen (§ 545 BGB ist abbedungen).
18. Verarbeitung personenbezogener Daten
18.1.
VASA MOBILITY verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden sowie des berechtigten Fahrers gemäß der Datenschutzerklärung.
18.2.
Der Kunde stellt sicher, dass alle berechtigten Fahrer über die Datenschutzerklärung von VASA MOBILITY informiert werden und diese einsehen können.
19. Untervermietung
Es ist dem Kunden untersagt, das Mietfahrzeug für gewerbliche Zwecke an Dritte zu vermieten. In einem solchen Fall erlischt der Versicherungsschutz und kann nicht auf Dritte übertragen werden.
20. Widerrufsrecht und Stornierung
Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht in der Regel nicht.
21. Fondssachen
Werden nach der Rückgabe des Fahrzeugs Gegenstände im Mietfahrzeug gefunden, informiert VASA MOBILITY den Kunden. Gegenstände mit persönlichen oder finanziellen Daten werden nach 28 Tagen vernichtet, andere Gegenstände nach sechs Monaten entsorgt.
22. Sonstige Bestimmungen
22.1.
VASA MOBILITY kann die AGB während der Vertragslaufzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Schweigt der Kunde während dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.
22.2.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
22.3.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist.
22.4.
Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter www .ec .europa .eu /consumers /odr an. VASA MOBILITY nimmt kein solches Verfahren an.